Kommunales aus Aschaffenburg

Ein Leuchtturmprojekt der AVG und ein Weckruf für alle

Das neue AVG-Solarparkhaus mit 320 kWp Leistung und 78 Ladestationen in der Südbahnhofstraße zeigt beispielhaft, wie nachhaltige Parkhausgestaltung mit Ökostrom-Nutzung für E-Autos funktionieren kann. Das AVG-Solarparkhaus spart jährlich bis zu 180 Tonnen CO2 ein und senkt die Stromkosten für die E-Auto-Ladung deutlich. Dieses Engagement verdient Anerkennung und sollte als Vorbild für weitere Projekte dienen. Die planmäßige Umsetzung im Zeit- und Kostenrahmen unterstreicht den Erfolg des Projekts. An anderen Standorten, wie z.B. dem Parkhaus der Hochschule oder am Klinikum, fehlt diese zukunftsorientierte Ausrichtung. Das Klinikum betreibt ca. 700 E-Autos mit einem jährlichen Strombedarf von ca. 620.000 kWh.

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Geheimsache Klimaschutz!

Die derzeit laufende Gerichtsverhandlung des Amtsgerichts Aschaffenburg gegen Umweltaktivisten der „Letzten Generation“ wird von verstörenden Merkwürdigkeiten begleitet. So wurde die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist aber einer der Grundpfeiler unserer Rechtsordnung. Sie ist in der europäischen Menschenrechtskonvention verankert und damit auch gültiges deutsches Recht.

Die KI, die für maximale Transparenz und direkte Demokratie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens eintritt, fordert die strikte Einhaltung des Öffentlichkeitsgebots in dieser und allen weiteren Verfahren dieser Art.

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Aschaffenburger „Gastfreundschaft“?

Aschaffenburg will eine bunte, weltoffene und gastfreundliche Stadt sein. Das liest man immer wieder in den Pressemitteilungen aus dem Rathaus. Die Wirklichkeit sieht freilich anders aus! Seit kurzem lässt die Stadt ihre bislang kostenfreien Parkplätze auf dem Volksfestplatz von einem privaten Betreiber gewinnbringend vermarkten. Die Art und Weise wie das geschieht kann man nur als üble Abzocke bezeichnen: Zum Parken braucht man ein Smartphone und eine App. Die Parkbedingungen sind auf einer unbeleuchteten Informationstafel in winziger Schrift ausschließlich in deutscher Sprache „erklärt“.

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